Kurzzusammenfassung
- Die österreichische Steuernummer steht auf jedem Schreiben des Finanzamts – wer keines hat, findet sie in wenigen Minuten über FinanzOnline.
- Steuernummer, UID und Sozialversicherungsnummer sind drei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden.
- Wer noch nie mit dem Finanzamt in Kontakt stand, hat möglicherweise noch keine Steuernummer – sie lässt sich aber unkompliziert beantragen.
Wo steht die Steuernummer – die fünf häufigsten Fundorte
Die schnellste Antwort zuerst: Die Steuernummer findet sich auf praktisch jedem offiziellen Dokument, das das Finanzamt je verschickt hat.
1. Steuerbescheid: Der zuverlässigste Fundort. Wer jemals eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht oder einen Einkommensteuerbescheid erhalten hat, findet die Steuernummer oben rechts auf dem Dokument – meist beschriftet mit „St.Nr.“ oder „Steuernummer“.
2. Sonstiges Finanzamt-Schriftstück: Auch Zahlungsaufforderungen, Rückstandsausweise oder einfache Informationsschreiben des Finanzamts tragen die Steuernummer. Wer einen alten Briefstapel durchsucht, wird fast immer fündig.
3. FinanzOnline: Das kostenlose Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung (finanzonline.at) zeigt nach dem Login unter „Mein Profil“ oder „Grunddaten“ die zugeordnete Steuernummer an. Wer bereits registriert ist, hat sie in unter einer Minute.
4. Lohnzettel und Jahreslohnzettel: Arbeitgeber übermitteln den Jahreslohnzettel (L16) ans Finanzamt – auf der eigenen Kopie ist die Steuernummer ebenfalls vermerkt, sofern der Arbeitgeber sie hinterlegt hat.
5. Direkt beim Finanzamt: Wer gar nicht weiterkommt, kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anrufen oder persönlich vorstellig werden. Nach Identitätsprüfung wird die Nummer sofort mitgeteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer, UID und Sozialversicherungsnummer?
Hier liegt die häufigste Verwirrung – drei Nummern, drei völlig unterschiedliche Zwecke:
Steuernummer: Die neunstellige Kennung, die das Finanzamt jedem Steuerpflichtigen zuweist. Sie besteht aus einer zweistelligen Finanzamtskennzahl und einer siebenstelligen individuellen Nummer. Relevant für die Einkommensteuererklärung, Korrespondenz mit dem Finanzamt und als Pflichtangabe auf Rechnungen von Selbstständigen.
UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): Ausschließlich für Unternehmer relevant, die umsatzsteuerpflichtig sind oder innergemeinschaftliche Geschäfte tätigen. Beginnt in Österreich immer mit „ATU“, gefolgt von acht Ziffern. Angestellte ohne unternehmerische Tätigkeit haben keine UID – und brauchen auch keine.
Sozialversicherungsnummer: Die zehnstellige Nummer auf der e-Card. Sie dient der Identifikation im Gesundheits- und Sozialversicherungssystem und hat mit der Steuer direkt nichts zu tun. Wer nach der Steuernummer sucht und zur e-Card greift, liegt falsch.
Eine Steueridentifikationsnummer im deutschen Sinne – also eine lebenslang gleichbleibende, von der Steuernummer getrennte ID – gibt es in Österreich nicht. Die Steuernummer übernimmt diese Funktion.
Steuernummer nicht auffindbar – so bekommt man sie schnell heraus
Wer keine Finanzamts-Korrespondenz mehr findet und noch nicht bei FinanzOnline registriert ist, hat zwei unkomplizierte Optionen:
FinanzOnline-Registrierung: Die Registrierung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Wer sich mit Handy-Signatur oder ID Austria identifiziert, kann sich sofort einloggen – die Steuernummer ist dann sofort einsehbar. Alternativ gibt es den postalischen Registrierungsweg, der ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Telefonische Auskunft beim Finanzamt: Die Finanz-Hotline (0800 100 1000, kostenlos) gibt nach Identitätsprüfung Auskunft. Für die Prüfung werden Geburtsdatum, vollständiger Name und aktuelle Meldeadresse abgefragt – Dokumente sind am Telefon nicht erforderlich.
Sonderfall: Wer in Österreich noch nie eine Steuererklärung eingereicht hat und nie als Arbeitnehmer gemeldet war, hat möglicherweise noch gar keine Steuernummer. In diesem Fall muss sie beim zuständigen Finanzamt beantragt werden – etwa wenn man eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder erstmals eine Veranlagung einreichen möchte. Der Antrag ist formlos möglich, per E-Mail oder persönlich.
Häufige Fragen
Ändert sich die Steuernummer, wenn man den Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt? Ja, unter Umständen. Die Steuernummer ist an das zuständige Finanzamt gebunden. Bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk wird eine neue Steuernummer vergeben. Das passiert in der Regel automatisch nach der Ummeldung – das alte Finanzamt informiert das neue.
Muss ich meine Steuernummer auf Rechnungen angeben? Als Angestellter ohne Nebeneinkünfte: nein. Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender: ja, die Steuernummer oder UID-Nummer ist auf Rechnungen Pflicht. Fehlt sie, kann die Rechnung umsatzsteuerrechtlich problematisch werden.
Wo finde ich die Steuernummer meines Arbeitgebers? Auf dem Lohnzettel oder der Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Steuernummer im Rahmen der Lohnverrechnung zu hinterlegen – auf dem Jahreslohnzettel L16 ist sie ausgewiesen.

