Nein, eine gesetzliche Pflicht für Gäste existiert nicht. Trinkgeld bleibt freiwillig, wird aber in Restaurants, Hotels und beim Taxifahren als übliche Höflichkeit erwartet und ist Teil der gelebten Serviceerwartung.
Kurzzusammenfassung
- Trinkgeld in Österreich ist für Gäste weiterhin freiwillig, folgt in Restaurants, Hotels, Taxis und beim Friseur aber klaren Gewohnheiten zwischen 5 und 10 Prozent.
- Seit 1. Jänner 2026 gelten bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen in der Sozialversicherung für Gastronomie, Hotellerie sowie das Taxi- und Busgewerbe.
- Trinkgelder bleiben für Beschäftigte steuerfrei, solange sie freiwillig und zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt werden, auch bargeldlos per Karte.
- Einzelne Betriebe experimentieren inzwischen mit automatischen Kartenaufschlägen, was rechtlich und gesellschaftlich umstritten ist.
Wer durch Österreich reist, stolpert früher oder später über die Frage: Wie viel Trinkgeld ist eigentlich angemessen? Anders als in den USA gibt es hierzulande keine gesetzliche Pflicht für Gäste, einen Aufschlag zu zahlen. Trotzdem gehört Trinkgeld fest zur Esskultur, zur Hotellerie und zum Taxifahren, und wer sich nicht daran hält, fällt auf.
Seit Jahresbeginn 2026 hat sich zudem rechtlich einiges getan. Eine neue bundesweite Regelung bringt feste Pauschalen für die Sozialversicherung von Kellnern, Rezeptionisten, Taxifahrern und Busfahrern. Das betrifft zwar in erster Linie die Beschäftigten, wirkt sich aber auch auf das Verständnis aus, was Trinkgeld in Österreich eigentlich ist: ein fester Bestandteil des Einkommens in Dienstleistungsberufen, nicht nur eine nette Geste.
Wie viel Trinkgeld ist in Österreich üblich?
In Restaurants und Gasthäusern gilt eine Aufrundung oder ein Zuschlag von rund 5 bis 10 Prozent der Rechnungssumme als Standard. Bei kleineren Beträgen, etwa einem Kaffee oder einem Bier, wird meist einfach aufgerundet, ein Fünf-Euro-Kaffee wird mit sechs Euro beglichen. Bei größeren Rechnungen in gehobenen Restaurants pendelt sich der übliche Satz bei rund 10 Prozent ein.
Im Hotel ist Trinkgeld etwas differenzierter. Zimmermädchen erhalten oft ein bis zwei Euro pro Nacht, direkt im Zimmer hinterlegt. Das Gepäckträger-Trinkgeld liegt meist bei ein bis zwei Euro pro Koffer. An der Rezeption ist ein Trinkgeld unüblich, außer bei besonderen Zusatzleistungen wie der Organisation schwer verfügbarer Tickets oder Reservierungen.
Beim Taxi wird ebenfalls aufgerundet oder ein kleiner Aufschlag von rund 10 Prozent gegeben. Beim Friseur ist ein Trinkgeld zwischen zwei und fünf Euro üblich, je nach Rechnungshöhe. In Bars reicht bei einzelnen Getränken häufig das Aufrunden auf den nächsten vollen Euro-Betrag.
Wie wird Trinkgeld übergeben?
In Österreich wird Trinkgeld traditionell direkt beim Bezahlen gegeben, nicht erst danach auf dem Tisch liegen gelassen. Wer bar bezahlt, nennt beim Begleichen der Rechnung den gewünschten Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld, etwa: Die Rechnung beträgt 27,40 Euro, man gibt 30 Euro und sagt „stimmt so“. Das Personal gibt dann kein Wechselgeld mehr zurück.
Bei Kartenzahlung ist die Praxis uneinheitlicher. Viele Terminals bieten inzwischen eine Trinkgeld-Abfrage mit vorgeschlagenen Prozentsätzen an, oft zwischen 5 und 15 Prozent. Diese Funktion ist freiwillig nutzbar, der Gast kann jederzeit „ohne Trinkgeld“ oder einen individuellen Betrag wählen. Bargeldloses Trinkgeld ist für die Beschäftigten rechtlich genauso steuerfrei wie Bartrinkgeld, solange es freiwillig gegeben wird.
Neue gesetzliche Regelung seit 2026
Mit 1. Jänner 2026 ist eine österreichweit einheitliche Trinkgeldregelung für Hotellerie und Gastronomie in Kraft getreten, gestützt auf das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 77/2025. Sie legt fest, wie Trinkgeld sozialversicherungsrechtlich pauschal berücksichtigt wird, unabhängig davon, wie viel ein einzelner Beschäftigter tatsächlich erhält.
Die monatlichen Pauschalen 2026 betragen 65 Euro für Beschäftigte mit Inkasso, also solche, die selbst kassieren, und 45 Euro für Beschäftigte ohne Inkasso. Für Lehrlinge und Pflichtpraktikanten gilt eine Pauschale von 20 Euro. Diese Beträge steigen stufenweise: 2027 auf 85, 45 beziehungsweise 20 Euro, ab 2028 auf 100, 50 und 25 Euro.
Wer tatsächlich kein Trinkgeld erhält, kann aus dieser Pauschalregelung aussteigen. Zusätzlich sieht das Gesetz Informations- und Auskunftsrechte zu betrieblichen Trinkgeld-Verteilsystemen vor, etwa wenn ein Betrieb Trinkgelder sammelt und unter dem Team aufteilt.
Auch für das Personenbeförderungsgewerbe gilt seit Jahresbeginn 2026 eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale: 70 Euro monatlich für Taxi- und Buslenker, mit einer Erhöhung auf 80 Euro ab 2027. Diese Regelung soll vor allem den bürokratischen Aufwand bei Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte reduzieren.
Ist Trinkgeld in Österreich steuerfrei?
Für Arbeitnehmer in Gastronomie, Hotellerie und Personenbeförderung bleibt Trinkgeld einkommensteuerfrei, sofern es freiwillig gegeben wird, von einer dritten Person stammt, also vom Gast und nicht vom Arbeitgeber, und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird. Diese drei Bedingungen sind entscheidend, denn sie unterscheiden echtes Trinkgeld von verdecktem Lohnbestandteil.
Die Steuerfreiheit gilt ausdrücklich auch für Trinkgelder, die über betriebliche Verteilsysteme organisiert werden, bei denen also nicht der einzelne Kellner direkt vom Gast Geld erhält, sondern ein gemeinsamer Trinkgeldtopf unter dem Team aufgeteilt wird. Ebenso bleibt bargeldloses Trinkgeld per Kreditkarte oder Terminal steuerfrei behandelt.
Automatische Aufschläge: ein umstrittener Trend
Ein aktueller Fall aus Kärnten zeigt, dass sich die Praxis an manchen Orten verschiebt. Ein Café soll bei Kartenzahlung automatisch einen Aufschlag von 5 Prozent berechnen, ohne dass Gäste aktiv zustimmen müssen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Gäste, Trinkgeld zu zahlen, gibt es in Österreich nicht, solche automatischen Aufschläge sind rechtlich und gesellschaftlich umstritten.
Wer auf eine Rechnung mit einem bereits einberechneten Trinkgeld-Posten stößt, sollte genau hinschauen. Ein automatischer Aufschlag sollte in jedem Fall klar ausgewiesen und im Vorfeld kommuniziert sein, etwa auf der Speisekarte oder am Terminal. Fehlt diese Transparenz, ist eine Nachfrage beim Personal der richtige Weg, und ein Widerspruch gegen den Aufschlag ist möglich.
Praktische Einordnung für Reisende
Wer durch Wien, Salzburg oder die Tiroler Berge reist, muss sich über Trinkgeld keine großen Gedanken machen, wenn die Grundregeln sitzen: aufrunden bei kleinen Beträgen, 5 bis 10 Prozent bei Restaurantrechnungen, ein bis zwei Euro für Zimmermädchen und Gepäckträger im Hotel. Diese Faustregeln gelten in touristischen Zentren genauso wie in kleineren Orten, auch wenn das Preisniveau und damit die absoluten Beträge regional variieren.
Gäste aus Ländern mit verpflichtender Trinkgeldkultur, etwa den USA, sollten sich bewusst machen, dass österreichisches Servicepersonal einen festen Grundlohn erhält, Trinkgeld also tatsächlich eine Zusatzleistung und keine Existenzgrundlage darstellt. Das erklärt, warum die üblichen Prozentsätze niedriger liegen als etwa in Nordamerika.
Stand der Pauschalen und gesetzlichen Regelungen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Muss ich in Österreich zwingend Trinkgeld geben?
Was passiert, wenn ich kein Trinkgeld gebe?
Es gibt keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann es als unhöflich empfunden werden, besonders bei gutem Service in der Gastronomie oder im Taxi, wo das Aufrunden fest zur Gepflogenheit gehört.
Gilt die neue Trinkgeldpauschale auch für den Gast?
Nein, die Pauschalen von 65, 45 oder 20 Euro monatlich betreffen ausschließlich die Sozialversicherung der Beschäftigten. Für Gäste ändert sich an der freiwilligen Trinkgeldgabe nichts.
Ist es unhöflich, beim Bezahlen laut zu sagen, wie viel Trinkgeld ich gebe?
Nein, das ist in Österreich üblich und sogar erwartet. Beim Bezahlen in bar wird der Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld meist direkt genannt, etwa mit dem Satz „stimmt so“, statt das Geld schweigend auf dem Tisch liegen zu lassen.
Beitragsbild: KI-generiert

